Koalition weist Grünen-Kritik zur Versorgung ungewollt Schwangerer zurück: Verantwortung liegt beim Land Bremen

Koalition weist Grünen-Kritik zur Versorgung ungewollt Schwangerer zurück: Verantwortung liegt beim Land Bremen

Die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und FDP weisen die in der Ausgabe der Nordsee-Zeitung (NZ) am 18.02.2025 erhobenen Vorwürfe von Bündnis 90/Die Grünen + P entschieden zurück. Die Behauptung, die Koalition habe eine Verbesserung der Versorgung ungewollt Schwangerer abgelehnt, ist irreführend.

Die Koalition hat einen Antrag abgelehnt, der rechtlich haltlos, finanziell ungeklärt und politisch inkonsequent war. Diesem Antrag konnte man nicht zustimmen, da er grundlegende Zuständigkeiten ignorierte und falsche Erwartungen weckte. Die Grünen lenken mit ihrer Kritik gezielt von ihrer eigenen Untätigkeit auf Landesebene ab. Tatsächlich haben sie selbst in der Bremer Bürgerschaft mitbeschlossen, dass genau diese Aufgabe beim Land Bremen liegt. Wer auf kommunaler Ebene Forderungen stellt, die er auf Landesebene selbst nicht umsetzt, macht sich unglaubwürdig.

Mit dem am 2. Mai 2023 verabschiedeten „Gesetz zur Sicherstellung bedarfsgerechter Angebote zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen“ hat sich das Land Bremen verpflichtet, eine ausreichende Versorgung sicherzustellen. Laut § 10 Absatz 1 des Gesetzes ist nicht die Stadt Bremerhaven, sondern die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard (DIE LINKE), verantwortlich, ein ausreichendes Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen sicherzustellen.

Jörn Hoffmann (SPD): „Die Grünen fordern vom Magistrat Maßnahmen, für die sie als Teil der Bremer Landesregierung selbst zuständig sind. Statt politische Manöver auf kommunaler Ebene zu inszenieren, sollten sie sich fragen lassen, weshalb die von ihnen mitgetragene Senatorin bislang untätig geblieben ist.“

Die Grünen verlangen, dass sich der Magistrat für wohnortnahe Schwangerschaftsabbrüche in Bremerhaven einsetzt. Dabei regelt das Gesetz in § 10 Absatz 2 klar, dass, sofern die Stadtgemeinde nicht hinreichende Maßnahmen ergreift, die Freie Hansestadt Bremen verpflichtet ist, selbst tätig zu werden und die Finanzierung sicherzustellen. Das bedeutet, das Land Bremen muss Maßnahmen finanzieren, falls die Stadtgemeinden das Angebot nicht sicherstellen können.

Günna Dertwinkel (CDU): „Es ist absurd, dass die Grünen den Magistrat zum Handeln auffordern, während die gesetzliche Verpflichtung beim Land Bremen liegt. Sie haben die Finanzierungsverantwortung mitbeschlossen, übernehmen aber keinerlei Verantwortung für die Umsetzung.“

Besonders scheinheilig ist die Forderung nach einem medizinischen Zentrum in Zusammenarbeit mit Pro Familia. Das Gesetz regelt eindeutig, dass das Land für die Sicherstellung medizinischer Angebote verantwortlich ist. Die Forderung, Bremerhaven solle eigenständig ein Zentrum aufbauen, ignoriert die eigene Gesetzgebung der Grünen vollständig.

Bernd Freemann (FDP): „Die Grünen haben auf Landesebene ein Gesetz verabschiedet, das die Verantwortung für ein ausreichendes Angebot klar dem Land zuweist. Nun tun sie so, als sei die Stadt Bremerhaven zuständig. Wer Gesetze beschließt, muss sie auch umsetzen – alles andere ist pure Heuchelei.“

Der Antrag der Grünen strotzt vor Unkenntnis der bestehenden Rechtslage und verkennt völlig, dass die Verantwortung für die Sicherstellung medizinischer Angebote beim Land Bremen liegt. Es ist nicht die Aufgabe der Stadt Bremerhaven, landespolitische Versäumnisse auszugleichen. Die Verantwortung für die Versorgung ungewollt Schwangerer in Bremerhaven liegt eindeutig beim Land Bremen – und damit bei den Grünen selbst.

Hintergrund: Widersprüche zwischen Landesgesetz und Antrag der Grünen in Bremerhaven

  1. Verantwortungsebene:

    • Das Landesgesetz regelt in § 10 klar, dass die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard (DIE LINKE), für die Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen verantwortlich ist.
    • Der Antrag der Grünen fordert hingegen den Magistrat Bremerhaven auf, sich für eine Verbesserung einzusetzen, obwohl die Zuständigkeit nicht bei der Stadt liegt.
  2. Finanzierung:

    • Laut § 10 Absatz 2 ist das Land Bremen verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung zu finanzieren, wenn das Angebot unzureichend ist.
    • Der Antrag der Grünen fordert Maßnahmen, ohne zu erklären, wie sie finanziert werden sollen. Die gesetzliche Finanzierungsverantwortung des Landes wird dabei völlig ignoriert.
  3. Medizinisches Zentrum mit Pro Familia:

    • Das Gesetz weist die Verantwortung für medizinische Infrastruktur dem Land Bremen zu.
    • Der Antrag fordert, dass Bremerhaven selbst ein Zentrum aufbaut, obwohl das Land dafür zuständig ist.
  4. Jährliche Berichtspflicht:

    • Laut § 11 des Gesetzes ist die Senatorin verpflichtet, jährlich über die Versorgungslage zu berichten.
    • Der Antrag fordert eine Verbesserung der Informationslage, obwohl das Gesetz genau diese Pflicht bereits vorsieht.
  5. Regierungsverantwortung der Grünen:

    • Die Grünen sind Teil der Landesregierung und haben das Gesetz selbst mitbeschlossen.
    • Statt die eigene Senatorin in die Pflicht zu nehmen, lenken sie die Aufmerksamkeit auf Bremerhaven, obwohl sie in Bremen handeln könnten und müssten.